Berufsethik

Öffentliche Bestellung und Vereidigung

Logo SachverständigerEin „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger" verfügt neben der Zuerkennung der persönlichen Eignung über die Bescheinigung, dass er in einem bestimmten Fachgebiet (z. B. Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken) besonders qualifiziert ist.

Jeder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige übt seine Tätigkeit stets unabhängig und unparteiisch aus und ist im Rahmen der Erstattung eines Gutachtens stets verpflichtet, die Anforderungen an ein Gutachten verbindlich und vollständig einzuhalten, so wie dieses für staatliche oder auch gerichtliche Aufgabenstellungen vorgeschrieben ist, wie z.B. bei der Bewertung des Vermögens des Staates gem. § 198 BewG (Bewertungsgesetz) und gem. R B 198 Abs. 3 ErbStR 2011 (Erbschaftsteuer-Richtlinien 2011), bei der die Überprüfung der Nachvollzieh- und Nachprüfbarkeit des jeweiligen Inhalts und somit auch der dort enthaltenen Berechnungen stets sorgfältig durch die jeweiligen Finanzamtsmitarbeiter durchzuführen ist.

Für die Erlangung und für die Führung dieses, u.a. an dem sog. Rundstempel erkennbaren Gütesiegels  ist ein aufwendiges und zeitintensives Aufnahme- und Prüfungsverfahren zu durchlaufen, das z.B. bei der zuständigen Industrie- und Handwerkskammer (IHK) als Bestellungskörperschaft im staatlichen Auftrag erfolgt. Im Turnus von 5 Jahren findet neben der fortwährenden Aufsicht und der Pflicht zur regelmäßigen fachlichen Weiterbildung von mehreren Tagen pro Jahr eine Überprüfung der besonderen fachlichen Qualifikation durch die jeweilige Bestellungskörperschaft statt.  

Dieser hohe, regelmäßig überprüfte Qualifikationsstandard hat zur Folge, dass öffentlich bestellte Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt werden. Ebenso werden ihre Gutachten als Parteigutachten im Rahmen einer Rechtsstreitigkeit und insbesondere in steuerlichen Angelegenheiten i.d.R. anerkannt.

Chartered Surveyors

Bei der Royal Institution of Chartered Surveyors (RICS) handelt sich um einen internationalen Berufsverband für Immobilienspezialisten unterschiedlichster Fachbereiche. Dieser wurde in Großbritannien 1868 gegründet und erhielt 1881 die königliche Charta des Vereinigten Königreichs, verliehen durch Königin Viktoria.  

Eine Mitgliedschaft in der RICS setzt i.d.R. den Abschluss eines akkreditierten Studiums sowie eine mehrjährige Berufserfahrung voraus, in deren Zusammenhang die Final Assessment-Prüfung im Zuge der Assessment of Professional Competence (APC) zu leisten und zu bestehen ist.


Mitglieder führen die Berufsbezeichnung MRICS (Professional Member of The Royal Institution of Chartered Surveyors), wobei nach langjähriger Mitgliedschaft der Titel FRICS (Fellow of The Royal Institution of Chartered Surveyors) verliehen werden kann.


Die Mitgliedschaft beinhaltet die Pflicht zur ständigen Fortbildung. Jeder Chartered Surveyor unterliegt Verhaltensregeln, den so genannten „Rules of Conduct“, deren Einhaltung die Interessen der Kunden und der Öffentlichkeit gewährleistet.