Honorarangebot

Das Honorarangebot für ein Gutachten erfolgt i.d.R. auf Basis eines Festpreises, dessen Höhe sich aus dem jeweils erforderlichen Zeitaufwand und aus der Honorar-Richtlinie des LVS Bayern zur Immobilienbewertung sowie deren Anlagen und Erläuterungen ergibt.

Vorteil für den Auftraggeber ist, dass dieser hinsichtlich der Höhe abgesichert ist und nach Erstattung des Gutachtens keine unerwartet hohen Kosten auf ihn zu kommen.

Neben Verkehrs- und Mietwertgutachten werden auch Gutachten nach den Vorgaben der International Accouting Standards (IAS) bzw. der International Financial Reporting Standards (IFRS) erstattet.